In Stadthagen ist am Mittwoch, 2. September 2026, etwa um 18.42 Uhr ein 12-jähriger Junge bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Der Unfall ereignete sich in der Bahnhofstraße, als ein 45-jähriger Autofahrer aus der Samtgemeinde Niedernwöhren mit seinem Mercedes von einem Firmengelände auf die Landesstraße 371 ausfahren wollte.
Beim Überqueren des Geh- und Radwegs übersah der Fahrer den Jungen aus Stadthagen, der mit einem E-Scooter von links kommend unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß. Der 12-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde vor Ort vom Rettungsdienst versorgt. Ein Krankenhausaufenthalt war nicht nötig. Der Sachschaden wird auf gut 2.000 Euro geschätzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren erlaubt sind. Kinder unter 14 Jahren dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht im Straßenverkehr fahren. Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, dies sicherzustellen und Kinder vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres nicht mit E-Scootern auf öffentlichen Straßen fahren zu lassen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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