Der Stadtrat Brühl berät am 8. September über die vorläufige Haushaltsführung nach Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit befasst sich das Gremium mit der Frage, wie die Stadt ihre laufenden Ausgaben und Investitionen gestalten kann, solange ein regulärer Haushalt für das Jahr nicht festgestellt ist.
Parallel dazu steht eine Investitions-Dringlichkeitsliste auf der Tagesordnung. In dieser Liste werden Investitionsvorhaben zusammengefasst, die die Stadt für besonders dringend hält. Mit dem Beschluss soll auch geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Stadt für diese Projekte neue Kredite aufnehmen darf.
Eine vorläufige Haushaltsführung ermöglicht es der Verwaltung, notwendige Ausgaben zu tätigen und die städtischen Dienste aufrechtzuerhalten, auch wenn die Ratsfraktionen sich auf keinen neuen Haushalt geeinigt haben. Kredite für Investitionen sind unter solchen Bedingungen normalerweise eingeschränkt — sie sollen deshalb nur für besonders wichtige Projekte freigegeben werden.
Welche Investitionen auf dieser Dringlichkeitsliste stehen und welche Kreditvolumina die Verwaltung anfordert, wird in der Sitzung am 8. September erörtert.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW