Straßenverkehrsbehörde ordnet Markierungen und E-Ladeplätze an

Die Straßenverkehrsbehörde hat zwei Anordnungen für den Bezirk Bergedorf getroffen. An der Chrysanderstraße 11 wird eine gestrichelte Markierung auf der Fahrbahn im Kurvenbereich angebracht. Sie soll etwa 1,60 Meter vom Bordstein entfernt verlaufen und den Bereich für Radfahrende deutlicher kennzeichnen. Dadurch sollen Konflikte zwischen Autos und Rädern vermieden und die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Am Stellbrinkweg 3 entstehen vier Parkplätze an zwei AC-Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die Plätze werden durch Beschilderung gekennzeichnet und mit dem Sinnbild für Elektrofahrzeuge markiert. Parkend darf dort während des Ladevorgangs, begrenzt auf maximal drei Stunden werktags zwischen 9 und 20 Uhr. Diese Parkdauer entspricht der Zeit, die AC-Ladesäulen mit 22 Kilowatt benötigen, um eine Batteriekapazität von etwa 80 Prozent zu laden. Ein aktiver Ladevorgang muss nachgewiesen werden. Mit dieser Regelung soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden, ohne einzelne Autos unbegrenzt Parkplätze zu blockieren. Die Markierungen an den Parkständen werden vom Betreiber der Ladesäulen durchgeführt.

Quelle: Bezirksversammlung Bergedorf, Drucksache 22-0919 · Ratsinformationssystem · Transparenzportal Hamburg