Am Bahnhof Kehl hat die Bundespolizei einen 31-jährigen Türken wegen einer gefälschten belgischen Identitätskarte verurteilen lassen. Der Mann war am 2. Juni in einem grenzüberschreitenden Fernzug aus Frankreich kontrolliert worden und konnte keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen.
Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten in seinem Schuh eine belgische Identitätskarte. Eine genauere Untersuchung ergab, dass es sich um eine komplette Fälschung handelte. Da der Fall eindeutig war und der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren.
Bereits am Mittwoch, den 3. Juni, verurteilte das Amtsgericht Offenburg den 31-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Noch am selben Tag wurde er nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument stellte die Polizei sicher.
Das beschleunigte Verfahren nach den Paragrafen 417 ff. der Strafprozessordnung kommt bei einfachen Sachverhalten mit klarer Beweislage zum Einsatz. Es wird vorrangig gegen Beschuldigte ohne festen deutschen Wohnsitz angewendet und ermöglicht eine effektive Strafverfolgung, auch wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.