Tunesier mit Haftbefehl und Einreiseverbot in Kehl festgenommen

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat am 9. Juli 2026 einen 22-jährigen tunesischen Staatsangehörigen in Kehl festgenommen. Der Mann war mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Straßburg eingereist und konnte sich den Beamten gegenüber nur mit einem Bild seines tunesischen Reisepasses ausweisen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 22-Jährigen ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz bestand. Hinzu kommt: Der Mann ist mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt. Dadurch entstand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.

Die Beamten fanden bei ihm zudem eine geringe Menge Cannabiskraut. Da der Tunesier die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine zehntägige Haftstrafe verbüßen.

Auf ihn kommt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz bestehenden Einreiseverbots zu. Außerdem wird er sich wegen eines Verstoßes gegen das Konsumkannabisgesetz verantworten müssen.

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