Überholmanöver auf der A 44: Volvo-Fahrer verursacht schweren Unfall – drei Verletzte

Unfallwagen Hyundai

Ein riskantes Überholmanöver auf der Autobahn A 44 bei Bielefeld hat am Sonntagmittag zu einem schweren Verkehrsunfall geführt. Ein 67-jähriger Fahrer aus Ettlingen verursachte die Kollision, dabei wurden drei Personen verletzt – eine davon schwer.

Gegen 14:20 Uhr verließ der Mann mit seinem Volvo XC 40 die Rastanlage Biggenkopf-Süd und fuhr auf die A 44 in Richtung Kassel. Unmittelbar nach der Auffahrt zog er vom Beschleunigungsstreifen über den rechten Fahrstreifen auf die linke Fahrbahn, um ein Wohnmobil zu überholen. Nach Zeugenaussagen betätigte er nicht einmal seinen Blinker.

Der 67-Jährige übersah dabei einen Hyundai Kona, der sich bereits auf dem linken Fahrstreifen befand. Er scherte vor dem Fahrzeug ein – der 69-jährige Fahrer aus Warburg konnte nicht mehr ausweichen. Sein Hyundai prallte auf den Volvo auf. Durch die Wucht der Kollision verlor der Warburger die Kontrolle über sein Auto, geriet nach links und kam an der Mittelschutzplanke zum Stehen. Der Volvo-Fahrer lenkte sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen und kam dort zum Stillstand.

Bei dem Unfall wurden der 69-jährige Hyundai-Fahrer und eine 72-jährige Mitfahrerin auf der Rückbank leicht verletzt. Die 70-jährige Beifahrerin im vorderen Bereich des Hyundai erlitt schwere Verletzungen. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Der 67-jährige Ettlinger muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten. Während der Einsatzmaßnahmen leitete die Polizei den nachfolgenden Verkehr über den rechten Fahrstreifen und die Beschleunigungsspur an der Unfallstelle vorbei.

Die Polizei Bielefeld nutzt den Unfall für eine Sicherheitswarnung: Der Beschleunigungsstreifen soll vollständig genutzt werden, um die erforderliche Geschwindigkeit aufzubauen. Beim Einfädeln auf den rechten Fahrstreifen müssen sich Autofahrer dem fließenden Verkehr anpassen und diesen Vorrang geben – ein sogenanntes Reißverschlussprinzip gibt es nicht. Das Überspringen von rechtem und mittlerem Fahrstreifen kann je nach Situation eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen und gilt als rücksichtslose Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

» Weitere Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen