Helmstedt – Am Samstagmittag hat es im Helmstedter Freibad zu zwei getrennten Polizeieinsätzen geführt, weil Badegäste sich weigerten, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Insgesamt war die Polizei damit beschäftigt, das Hausrecht durchzusetzen.
Der erste Einsatz ereignete sich gegen 16:00 Uhr. Der Schwimmmeister rief die Polizei, weil sich vier Männer trotz wiederholter Ermahnungen wegen ihres Fehlverhaltens nicht aus dem Bad entfernen wollten. Nach einem ausgesprochenen Hausverbot weigerte sich einer der Männer, den Anweisungen nachzukommen. Der 29-Jährige aus Helmstedt zeigte sich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten uneinsichtig und diskussionsfreudig. Die Polizei setzte das Hausrecht durch und verwies den Mann des Freibades.
Ein zweiter Einsatz folgte gut zwei Stunden später um 18:20 Uhr. Das Badepersonal verständigte erneut die Polizei, da ein 45-jähriger Mann aus Schöningen trotz mehrfacher Hinweise und Aufforderungen des Schwimmmeisters mit einem Kleinkind im Schwimmerbereich verblieb. Nach Einschätzung des Personals war das Kind nicht in der Lage, selbstständig zu schwimmen. Aus Sicherheitsgründen forderte das Personal den Mann auf, den Schwimmerbereich und das Freibad zu verlassen. Der Mann reagierte erheblich uneinsichtig und folgte nicht. Die Polizei wurde hinzugezogen und setzte zur taktischen Unterstützung einen Diensthund ein. Daraufhin verließ der Mann das Freibad widerwillig.
Beiden Männern wird die Auferlegung der Kosten ihrer jeweiligen Polizeieinsätze drohen.