Verdacht der Wahlmanipulation in Strausberg nicht bewiesen

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Die Staatsanwaltschaft Brandenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen früheren Bürgermeisterkandidaten aus Strausberg wegen des Verdachts der Unterschlagung und Manipulation von Briefwahlunterlagen eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht ließ sich nach Abschluss der Ermittlungen nicht begründen.

Anlass der Untersuchung waren Auffälligkeiten beim Rücklauf der Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl. Von 4.017 ausgegebenen Wahlbriefen kamen rund 2.800 bei der Wahlbehörde an. Der Verbleib von 1.217 Wahlbriefen blieb ungeklärt. Hinzu kam, dass ein Teil der Wahlbriefe über eine Postfiliale in den Geschäftsräumen des Kandidaten transportiert worden war.

Die Staatsanwaltschaft führte umfangreiche Ermittlungen durch: Sie überprüfte Transport- und Übergabewege, vernahm Zeugen, wertete Unterlagen aus und führte Durchsuchungen durch. Nach der Wahl wurden 180 Wahlbriefumschläge sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht. Bei 40 Umschlägen fanden sich Spuren, die auf nachträgliches Öffnen und Wiederverschließen hindeuteten. Wer die Umschläge öffnete und wann dies geschah, ließ sich jedoch nicht feststellen. Auch die weiteren Untersuchungen erbrachten keine belastbaren Erkenntnisse für eine Zuordnung zu einer bestimmten Person.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaften Brandenburg

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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