Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen seine Untersuchungshaft verworfen. Der Verdächtige wird beschuldigt, seine Ehefrau Tanja K. in der Nacht vom 21. auf den 22. März 2025 in ihrem Haus in Noer getötet zu haben.
Das Gericht bestätigte, dass ein dringender Tatverdacht für Totschlag besteht. Zur Begründung verwies es auf eine Vielzahl von Indizien, die gesamtwürdigend ausgewertet wurden. Der Umstand, dass bislang weder die Leiche gefunden noch der exakte Hergang der Tötung geklärt werden konnte, steht nach Ansicht des Gerichts dem Tatverdacht nicht entgegen.
Das Oberlandesgericht sah zudem Fluchtgefahr gegeben. Im Fall einer Verurteilung müsse der Verdächtige mit erheblicher Freiheitsstrafe rechnen. Mildere Maßnahmen als die Haft kämen daher nicht in Betracht. Mögliche Termine für die Hauptverhandlung sind für Dezember 2026 angepeilt.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Ein neuer Antrag auf Haftprüfung ist nur bei veränderter Sachlage möglich.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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