Das Landgericht Aurich hat einen 35-jährigen Mann aus Leer wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil vom April 2026 ist nun rechtskräftig.
Der Verurteilte hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall und wies die Beschwerde im August 2026 ab – keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten gefunden. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Niedersachsen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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