Ein Verkehrsunfall an der Zufahrt zum Kreisverkehr in Biberach hat am Montagmorgen einen Sachschaden von etwa 4.000 Euro verursacht. Kurz nach 7 Uhr missachtete ein 64-Jähriger mit seinem VW T5 an der B30 Ausfahrt Süd die Vorfahrt einer von rechts kommenden Autofahrerin.
Der VW-Fahrer war in Richtung Jordanei unterwegs und wollte auf den Kreisverkehr auffahren. An der Einmündung übersah er die Skoda-Fahrerin, die aus der Memminger Straße kam. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Schaden wird an jedem der beiden Autos auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Nach der Unfallaufnahme durch die Polizei konnten beide Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Stoppschild-Pflicht hin: Wer an einem Stoppschild steht, muss anhalten, mindestens drei Sekunden warten und Vorfahrt gewähren – auch wenn kein anderes Fahrzeug zu sehen ist. Diese Regelung soll Verkehrsteilnehmer dazu bringen, an Kreuzungen und Einmündungen achtsamer zu fahren und damit Unfälle zu vermeiden.