Waffen und Messer im Nahverkehr: Polizei kontrolliert 99 Personen in Buxtehude und Horneburg

Kontrollbeamter

Am Nachmittag des 23. Juni 2026 führten der Landkreis Stade, das Polizeikommissariat Buxtehude und die Bundespolizeiinspektion Bremen eine Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr durch. Im Fokus standen die Bahnhöfe in Buxtehude und Horneburg sowie der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Buxtehude.

Von 15 bis 19 Uhr kontrollierten zwei Mitarbeiter des Landkreises Stade, eine Streife der Bundespolizei mit Diensthunden sowie neun Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Buxtehude und der Verfügungseinheit aus Stade insgesamt 99 Personen. Der Kontrollzeitraum zielte gezielt auf Berufspendler ab.

Bei einem 36-jährigen Stader fanden die Einsatzkräfte in der S-Bahn ein CS-Reizgas, das als Abwehrspray gegen Menschen gekennzeichnet war. Der Gegenstand wurde sichergestellt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird durch den zuständigen Landkreis Stade weiterverfolgt. Unabhängig davon stellten die Beamten an einem Bahnhof einen E-Scooter ohne gültige Pflichtversicherung fest – diese Straftat wird ebenfalls weiter verfolgt.

Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen war geringer als geplant, da der Bahnverkehr im Kontrollzeitraum aufgrund einer technischen Störung zeitweise zum Stillstand kam. Die Einsatzkräfte verlegten ihre Kontrolltätigkeit daraufhin zwischenzeitlich in die S-Bahn-Züge, die zwischen Neukloster und Stade noch im Pendelbetrieb verkehrten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt lag neben den Kontrollen auf präventiver Aufklärung. Die eingesetzten Kräfte führten gezielt Gespräche mit den Reisenden, erläuterten die geltende Rechtslage und sensibilisierten für die Gefahren des Mitführens von Waffen und Messern im Nahverkehr. Ziel war es, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und Gefährdungslagen von vornherein vorzubeugen. Nach Angaben der Polizei wurden die Kontrollen von den Fahrgästen durchweg positiv aufgenommen.

Seit dem 1. April 2026 gilt in ganz Niedersachsen ein Verbot des zugriffsbereiten Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Erfasst sind Züge des Nahverkehrs, Stadt- und Straßenbahnen, Busse und Fähren sowie die dazugehörigen baulichen Anlagen wie Bahnhöfe, Bahnsteige und Unterführungen. Im Gegensatz zum allgemeinen Waffenrecht kommt es dabei weder auf die Art des Messers noch auf eine bestimmte Klingenlänge an – auch Taschen-, Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.

Entscheidend ist allein, ob der Gegenstand zugriffsbereit mitgeführt wird, also ohne größeren Aufwand eingesetzt werden könnte. Wer ein Messer in einem verschlossenen Behältnis oder so verstaut transportiert, dass es nur mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist, verstößt nicht gegen die Vorgaben. Ausgenommen sind berechtigte Personengruppen sowie die Nutzung für allgemein anerkannte Zwecke. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Landkreis und Polizeien machen darauf aufmerksam, dass jederzeit mit gleichgelagerten Schwerpunktkontrollen im ÖPNV zu rechnen ist.

» Weitere Polizeimeldungen aus Niedersachsen