Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fordert die Bundesländer auf, baurechtliche Vorgaben für Pflegeheime deutlich zu reduzieren, um Kosten im stationären Pflegebereich zu senken und die Eigenanteile für Pflegebedürftige zu verringern.
Die Ministerin sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe für einen Abbau überzogener Standards aus. Die baurechtlichen Vorgaben sollten „auf das Mindestmaß reduziert werden“, erklärte Warken. In der Vergangenheit sei aus gutem Willen heraus zu stark reguliert worden, etwa bei Platzvorgaben für Zimmer oder der Größe von Gemeinschaftsflächen. „Es ist zu viel verpflichtend und zu wenig flexibel“, kritisierte sie. Dies treibe die Kosten für Pflegeplätze zusätzlich in die Höhe.
Nach Warkens Angaben liegt der Investitionskostenanteil, den Pflegebedürftige über ihre Eigenanteile tragen, im Durchschnitt bei mehr als 500 Euro monatlich. Durch höhere Investitionen der Länder in Pflegeeinrichtungen könnten diese Belastungen deutlich reduziert werden.
Gleichzeitig verteidigte die Ministerin Änderungen bei den Entlastungszuschlägen für Heimbewohner, die künftig später greifen sollen. Diese Zuschläge der Pflegekassen seien stark gestiegen und hätten sich zwischen 2022 und 2025 auf über 7 Milliarden Euro etwa verdoppelt. Die Anpassung bedeute jedoch keinen Wegfall der Leistungen. „Wir schaffen diesen Zuschlag nicht ab, können die höheren Zuschüsse aber jeweils etwas später gewähren“, sagte Warken. Auch nach der Reform bleibe die Beteiligung der Pflegeversicherung an den Pflegekosten deutlich höher als vor 2022.
Einen vollständigen Ausschluss steigender Sozialhilfeabhängigkeit durch die Reform sieht Warken als nicht möglich an. „Ausschließen kann ich das natürlich nicht“, räumte sie ein. Gleichzeitig verwies sie auf die Absicherungsfunktion des Sozialstaats. Die Pflegeversicherung habe dazu geführt, dass deutlich weniger Menschen auf Sozialhilfe angewiesen seien. Auch künftig würden Kommunen durch das System entlastet, selbst wenn einzelne Leistungen zeitlich angepasst würden.
Auf Kritik des Deutschen Städtetages, der den Reformkurs als „Schlag ins Gesicht“ bezeichnet hatte, reagierte Warken zurückhaltend. Zwar könne es im Einzelfall zu Mehrbelastungen kommen, insgesamt würden jedoch gegensteuernde Elemente wie eine stärkere Dynamisierung der Leistungen und ein Ausbau der Prävention die Effekte ausgleichen. Ziel der Reform sei es, Pflegebedürftigkeit stärker zu vermeiden oder zu verzögern und das System langfristig finanziell zu stabilisieren.