Weinheim: Betrunkener Mann mit täuschend echter Spielzeugpistole löst Großalarm aus – Polizei richtet Dienstwaffen auf 28-Jährigen

(Symbolbild)

In Weinheim hat ein 28-jähriger Mann am frühen Donnerstagmorgen einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil er mit einer täuschend echt wirkenden Spielzeugpistole in der Öffentlichkeit hantierte. Mehrere Passanten alarmierten gegen 05:40 Uhr die Polizei, nachdem sie den Mann am Berliner Platz mit der vermeintlichen Schusswaffe beobachtet hatten.

Während die Streifen des Polizeireviers Weinheim anrückten, gingen weitere Hinweise ein: Auf dem Gelände einer nahe gelegenen Tankstelle hatte der Mann die Waffe mehrfach in die Hand genommen und anschließend in seinen hinteren Hosenbund gesteckt. Die Polizisten fanden den Gesuchten schließlich an der Kreuzung Mannheimer Straße / Cavaillonstraße und stoppten ihn dort.

Als die Beamten ihn aufforderten, sich auf den Boden zu legen, kam er dem zunächst nicht nach. Als er dann in seinen hinteren Hosenbund griff, richteten die Polizisten ihre Dienstwaffen auf ihn und drohten den Schusswaffengebrauch an. Erst daraufhin erkannte der Mann den Ernst der Situation, legte sich mit ausgestreckten Armen auf den Boden und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die Polizisten entwaffneten ihn und stellten die Pistole sicher. Bei genauerer Prüfung stellte sich die Waffe als sogenannte Anscheinswaffe heraus – eine täuschend echt wirkende Spielzeugwaffe, die sich nur bei näherer Betrachtung von einer funktionierenden Schusswaffe unterscheiden lässt. Ein Alkoholtest zeigte, dass der 28-Jährige mit über 1,2 Promille erheblich betrunken war. Nach Abschluss der Polizeiarbeit wurde er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, auf die erheblichen Risiken solcher Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Sobald ein Spielzeug mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, ist das Mitführen in der Öffentlichkeit verboten. Laut Paragraf 42a des Waffengesetzes kann ein Verstoß mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Wer mit einer solchen Attrappe mutwillig einen Polizeieinsatz herbeiführt, muss zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen und der Übernahme der entstandenen Kosten rechnen.

Die Behörde betont außerdem: Geht ein Notruf wegen einer Waffe ein, muss die Polizei zunächst von einer tatsächlichen Gefahrenlage ausgehen – mit der möglichen Folge, dass Beamte ihre Dienstwaffen einsetzen müssen, um sich und andere zu schützen. Täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen können Menschen verunsichern und genau diese Kettenreaktion auslösen. Das Mitführen von Waffen jeder Art ist darüber hinaus bei öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Straßenfesten grundsätzlich verboten. Weitere Informationen dazu hat die Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/grossveranstaltungen/ zusammengestellt.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Thomas Schneider)

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