Widersprüchliche Angaben: Bundespolizei verweigert Albaner die Einreise am Stuttgarter Flughafen

(Symbolbild)

Ein 33-jähriger albanischer Staatsangehöriger ist am 20. Juni 2026 bei seiner Ankunft am Flughafen Stuttgart die Einreise nach Deutschland verweigert worden. Der Mann war mit dem Flug EW 2913 von Tirana angekommen.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Reisende einen gültigen albanischen Reisepass sowie eine deutsche Aufenthaltsgestattung vor, die bis zum 30. Januar 2026 gültig war. Während der Befragung machte der Mann zunächst widersprüchliche Angaben: Zuerst erklärte er, sich erneut längerfristig in Deutschland aufhalten zu wollen. Später änderte er seine Aussage und behauptete stattdessen, nur einen kurzfristigen Aufenthalt zu planen.

Die Bundespolizei zog daraufhin einen Dolmetscher hinzu und vernahm den Mann in den Diensträumen am Flughafen. Dabei stellte sich heraus, dass die Angaben zum Zweck und zur Dauer des angeblichen Kurzaufenthalts ungenau und nicht nachvollziehbar blieben. Erschwerend kam hinzu, dass der 33-Jährige nur über 100 Euro an finanziellen Mitteln verfügte.

Aufgrund der widersprüchlichen und nicht glaubhaften Angaben verweigerte die Bundespolizei die Einreise. Der Reisende wurde daraufhin nach Tirana zurückgewiesen.

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