Die Polizei Stadthagen hat am 27. August zwischen 16 und 22 Uhr gezielt E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Dabei stellten die Beamten zehn Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
Die meisten Verstöße betrafen das Befahren der Fußgängerzone in der Innenstadt sowie die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt.
Besonders kritisch waren zwei Fälle ohne Versicherungsschutz: Gegen 17 Uhr und gegen 20.55 Uhr wurden jeweils ein 19- und ein 20-jähriger Stadthäger auf E-Scootern ohne gültigen Versicherungsschutz angetroffen. Beide müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt.
Gegen 18 Uhr kontrollierten die Beamten einen 19-jährigen Stadthäger, der unter dem Einfluss von THC (Tetrahydrocannabinol, der berauschende Wirkstoff von Cannabis) auf einem E-Scooter unterwegs war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, und auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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