Die Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Berliner Zolls haben am Abend des 7. Juli in einem Fernreisebus 350.000 Euro in bar sichergestellt. Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner einen estnischen Reisebus, der von Stuttgart über Berlin nach Warschau unterwegs war.
Während der stichprobenartigen Kontrolle der Passagiere befragten die Beamten einen ukrainischen Staatsbürger. Dieser gab an, keine Barmittel bei sich zu führen. Bei der anschließenden Kontrolle seines Reisegepäcks entdeckten die Zöllner jedoch sieben eingeschweißte und mit Folie umwickelte Päckchen – darin befanden sich insgesamt 350.000 Euro in Scheinen.
Gegen den Passagier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Zollverwaltungsgesetz eingeleitet. Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Da Informationen zur Herkunft oder zum Verwendungszweck des Geldes fehlen, leiteten die Behörden zusätzlich ein Clearingverfahren ein und übergaben den Fall an die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg. Dieses Verfahren soll klären, ob die Barmittel möglicherweise aus Straftaten stammen.
Nach deutschem Zollrecht müssen Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Bei Fahrten innerhalb der Europäischen Union sind solche Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Wer sich nicht an diese Meldepflicht hält, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Als Barmittel gelten neben Bargeld auch Schecks, Aktien und Sparbücher.
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