Ein 47-jähriger Mann ist am Mittwochabend auf dem Standstreifen der Autobahn 4 entgegen der Fahrtrichtung gelaufen. Mehrere Anrufer meldeten die ungewöhnliche Beobachtung der Polizei, woraufhin Beamte der Autobahnpolizeiinspektion den Mann etwa 300 Meter vor dem Rasthof Eisenach aufgriffen und dorthin brachten.
Der Fußgänger hatte sich auf der A4 zwischen den Anschlussstellen Herleshausen und Eisenach-West befunden. Als die Polizisten ihn ansprachen, erklärte der Mann seine ungewöhnliche Route: Er sei auf dem Weg von der Arbeit nach Hause gewesen und von seiner Mitfahrgelegenheit vergessen worden. Die Autobahn halte er für die kürzeste Strecke nach Hause.
Die Beamten belehrten den 47-Jährigen eindringlich, die Autobahn zukünftig nicht mehr zu Fuß zu nutzen. Anschließend entließen sie ihn am Rasthof Eisenach aus den polizeilichen Maßnahmen.
Nach Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung von Bundesautobahnen nur Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erlaubt. Das Betreten der Autobahn zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist daher nicht gestattet und stellt eine erhebliche Gefährdung dar.