Zwei betrunkene Radfahrer flüchten vor der Polizei

(Symbolbild)

In der Nacht zum 31. Oktober hat eine Polizeistreife in Sankt Augustin zwei alkoholisierte Radfahrer gestoppt. Die Männer waren gegen 00:30 Uhr auf der Hauptstraße aus Richtung Niederpleis Richtung Buisdorf unterwegs und steuerten ihre unbeleuchteten Fahrräder in Schlangenlinien.

Die Polizeibeamten forderten die Radler zum Anhalten auf. Statt zu stoppen, wendeten die beiden Hennefer und fuhren in die entgegengesetzte Richtung davon. Die Polizisten verfolgten sie im Streifenwagen. Nach mehreren Fluchtversuchen konnten die jungen Männer schließlich gestoppt und kontrolliert werden.

Bei der Kontrolle nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache und Gleichgewichtsprobleme wahr. Freiwillige Atemtests ergaben Werte von 1,3 und 1,7 Promille. Die beiden 19 und 20 Jahre alten Männer wurden zur Polizeiwache gebracht, wo ein Arzt ihnen eine Blutprobe entnahm.

Die Polizei ermittelt gegen beide wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Für Radfahrende gilt ein Wert von 1,6 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat. Zeigen sich Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, reicht bereits ein Wert von 0,3 Promille aus, um sich strafbar zu machen.

So schützen Sie sich selbst und andere

Verzichten Sie auf übermäßigen Alkoholkonsum. Im Zweifel sollten Sie nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen – weder mit dem Fahrrad noch mit dem Auto.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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