In Bremerhaven-Geestemünde ist am Montag, 31. August, ein zwölfjähriger Radfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Der Junge war gegen 16.30 Uhr auf dem Fahrradstreifen der Voßstraße in südliche Richtung unterwegs, als er in Höhe eines Fußgängerüberwegs unvermittelt auf die Fahrbahn fuhr – ohne auf den Verkehr zu achten und ohne das Manöver anzukündigen.
Eine Autofahrerin, die in derselben Richtung unterwegs war, versuchte noch zu bremsen, konnte einen Zusammenprall aber nicht verhindern. Der Junge prallte gegen die Windschutzscheibe, stand danach aber wieder auf. Umstehende Verkehrsteilnehmer und die Insassen des Autos kümmerten sich um ihn, bis der Rettungsdienst eintraf.
Äußerlich sichtbare Verletzungen gab es nicht, doch der Zwölfjährige klagte über Schmerzen. Nach der ersten Versorgung durch die Rettungskräfte wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Am Auto und am Fahrrad entstanden Sachschäden. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei Bremerhaven nutzt den Vorfall zum Anlass, auf die richtige Nutzung von Fußgängerüberweg durch Radfahrer hinzuweisen. Ein häufiger Irrtum: Viele Radfahrer glauben, dass sie einen Zebrastreifen mit den gleichen Vorrechten wie Fußgänger überqueren dürfen. Das ist nicht korrekt. Nur wenn Radfahrer ihr Rad schieben – also absteigen – gelten sie als Fußgänger und haben Vorrang. Wer fahrend den Zebrastreifen nutzt, hat kein Vorrecht. Verkehrsanfänger und Kinder müssen daher besonders aufpassen.
Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer besondere Rücksicht auf Kinder nehmen müssen, aber das schließt ein Mitverschulden der jungen Radfahrer nicht aus. Radfahrern droht ein Verwarnungsgeld, wenn sie Fahrzeuge durch das Überqueren eines Zebrastreifens zu Bremsmanövern zwingen oder den Streifen mit erhöhter Geschwindigkeit befahren – erst recht, wenn zeitgleich Fußgänger die Kreuzung nutzen. Von Radfahrern wird erwartet, dass sie absteigen oder zumindest mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Polizei empfiehlt Eltern und Erziehungsberechtigten besonders zum Schuljahresbeginn, mit Kindern die Verhaltensregeln am Zebrastreifen zu üben. Persönliche Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme seien im Straßenverkehr unverzichtbar.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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