Die Polizei im Märkischen Kreis hat am Donnerstagmorgen einen zwölfjährigen Jungen auf einem E-Scooter gestoppt, der deutlich zu schnell in einem verkehrsberuhigten Bereich unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug kein erforderliches Versicherungskennzeichen besaß. Die Polizisten untersagten dem Kind die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren gegen den Zwölfjährigen und seine Eltern ein – wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung.
Die Polizei nutzt den Fall, um vor den Risiken von E-Scootern für Kinder zu warnen. Die Geräte seien kein Kinderspielzeug, betont die Behörde. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren. Darüber hinaus müssen E-Scooter versichert sein und unterliegen den gleichen Verkehrsregeln wie andere Fahrzeuge im Straßenverkehr. Hintergrund der Warnung sind rapide steigende Unfallzahlen mit E-Scootern.
In der gleichen Nacht kontrollierte die Polizei gegen 0.10 Uhr einen Pkw-Fahrer im Kreuzungsbereich Im Ohl/Mendener Straße. Bei dem 41-jährigen Mann bestand der Verdacht, unter Drogen am Steuer zu sitzen. Zur Sicherung der Beweise brachten die Beamten ihn zur Wache, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe abnahm. Das Fahrzeug des Mannes war nicht versichert. Die Polizei entstempelte die Kennzeichen, untersagte die Weiterfahrt und schrieb Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Verdachts einer Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln.