Ein 52 Jahre alter Ukrainer ist am 2. Juli 2026 bei Neugersdorf von Bundespolizisten angehalten worden, weil er unerlaubt in die Bundesrepublik eingereist war. Der Mann war um 16:20 Uhr mit einem Toyota aus Tschechien kommend über die Grenze gefahren, als er kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Ukrainer nur über ein in der Tschechischen Republik gültiges Aufenthaltsrecht verfügte. Dieses Recht war an die Existenz seiner tschechischen Ehefrau gebunden – mit deren Tod erlosch auch seine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch hatte er keine gültige Berechtigung für die Einreise nach Deutschland.
Die Bundespolizei verwehrte dem Mann die Einreise und wies ihn unmittelbar nach Tschechien zurück. Gegen den 52-Jährigen wird nun ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.