Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum geplanten Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig eingereicht. Ein Änderungsantrag ist ein Vorschlag, einen bereits vorliegenden Beschlusstext zu verändern.
Der Änderungsantrag schlägt vor, den ursprünglichen Beschlusstext zu ersetzen. Danach soll sich die Stadt Leipzig auf die Umsetzung des bereits im November 2023 von der Ratsversammlung beschlossenen „Konzeptes Erinnerungskultur“ konzentrieren. Die Stadt soll die Aufarbeitung und das Gedenken an NS-Zwangsarbeit weiterhin unterstützen.
Laut Änderungsantrag sei die historische Aufarbeitung der Verbrechen im Zusammenhang mit NS-Zwangsarbeit unbestritten Teil der Leipziger Erinnerungskultur. Deshalb bedürfe es nach Ansicht der antragstellenden Fraktion keiner weiteren einzelnen Symbolbeschlüsse (Beschlüsse mit hauptsächlich symbolischer Bedeutung), um einzelnen Einrichtungen zusätzliche politische Legitimation zu verschaffen.
Der Antrag argumentiert weiter, dass es nicht Aufgabe des Stadtrates sein sollte, für einzelne Träger auf Immobiliensuche zu gehen oder ihnen besondere Unterstützungszusagen außerhalb bekannter Förderverfahren zu erteilen. Der Änderungsantrag macht deutlich, dass die Stadt weiterhin das historische Erinnern an NS-Verbrechen aufrechterhält, ohne dabei neue Privilegierungen oder zusätzliche Verwaltungsaufträge zu beschließen.
Die Ratsversammlung soll am 1. Juli 2026 über diesen Änderungsantrag entscheiden.
Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen