Afgane mit gefälschtem spanischen Ausweis in Kehl erwischt – schnelle Verurteilung

(Symbolbild)

Ein 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ist am Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Die Bundespolizei hatte den Mann am 29. Juni in einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug in Kehl kontrolliert. Er wies sich mit einem Foto einer spanischen Identitätskarte aus. Die Beamten hegten jedoch Zweifel an der Echtheit des Dokuments. Der 25-Jährige konnte keine weiteren Papiere vorlegen, die ihm die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland erlaubt hätten.

Weil der Fall einfach gelagert war und der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht. Dieses Verfahren ermöglicht eine zügige Aburteilung, wenn die Beweislage eindeutig ist – insbesondere bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Das Amtsgericht Offenburg verhandelte und verurteilte den Afghanen bereits am 30. Juni.

Nach dem Urteil wurde der Mann nach Frankreich zurückgewiesen.

Das beschleunigte Verfahren ist in der Strafprozessordnung (§§ 417 ff. StPO) geregelt und kann nur vor einer Amtsrichterin oder einem Amtsrichter beziehungsweise vor dem Schöffengericht stattfinden. Es wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt, wenn ein einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage vorliegen. Besonders häufig kommt das Verfahren bei Beschuldigten ohne festen deutschen Wohnsitz zum Einsatz, da es eine effektive Strafverfolgung auch dann sichert, wenn keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist.

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