Anfrage zu Vermietung städtischer Immobilien und Nutzungsbeschränkungen

Stadtverordneter Eichert (CDU) hat eine Kleine Anfrage gestellt. Das ist ein Auskunftsersuchen, mit dem ein gewähltes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung kontrollieren kann. Die Anfrage befasst sich mit der Vermietung und Verpachtung von städtischen Immobilien durch Potsdam, insbesondere bei gastronomischen Betrieben.

Konkret geht es um das Objekt Bahnhofstraße 29a. Dieses wurde an den Siedlerverein Naturfreunde e.V. verpachtet, der es wiederum als Gaststätte nutzt. Zum Betrieb gehören Sondernutzungen im Außenbereich, etwa Veranstaltungen. 2025 gab es fünf Genehmigungen dafür, 2026 teilte die Stadtverwaltung mit, maximal drei pro Jahr genehmigen zu können. Begründet wird dies mit einem gerichtlichen Vergleich aus 2012.

Eichert fragt, ob Mieter und Pächter bei Vertragsabschluss auf solche möglichen Nutzungseinschränkungen hingewiesen werden und ob dies dokumentiert ist. Denn falls rechtliche Ansprüche entstehen, müsse die Stadt diese Informationen nachweisen können.

Weitere Fragen betreffen Immissionsschutzmaßnahmen nach Rechtsstreitigkeiten sowie die Prüfung von Veränderungen an den Objekten vor Genehmigungsentscheidungen. Eichert erkundigt sich zudem, ob die Stadt bei ihren eigenen gastronomischen Immobilien Immissionsschutzgutachten in Auftrag gibt.

Die Oberbürgermeisterin ist aufgefordert, diese fünf Fragen zu beantworten.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg