Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam befasst sich mit einem Änderungsantrag zur Verbesserung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Der ASD ist die Abteilung, die Fälle von möglicher Kindeswohlgefährdung bearbeitet. Der Antrag wurde von den Fraktionen Die Linke und SPD eingebracht.
Geplant ist, dass ein Prozess- und Qualitätshandbuch für die ASD-Arbeit bis November 2026 erstmals vorliegen soll. Dieses Handbuch soll dann bis Ende 2026 von einer externen Fachstelle überprüft werden. Besonderer Fokus liegt dabei auf Prozessen zur Klärung der Personensorge nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe).
Das Jugendamt soll zudem eine Fall- und Strukturanalyse beauftragen, die im Jahr 2027 durchgeführt wird. Mindestens fünf anonymisierte Fallanalysen sollen im ersten Halbjahr 2027 von der Fachstelle für Kinderschutz begleitet werden. Die Erkenntnisse daraus sollen einmal jährlich anonymisiert im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Familienperspektive: Das Jugendamt soll ein Befragungsinstrument entwickeln, um die Sichtweise von Familien zu erfassen, die mit dem ASD in Kontakt kommen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine externe, unabhängige Beschwerdestelle geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im November 2026 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird künftig mindestens quartalweise über die Umsetzung der Aufträge informiert. Der Antrag begründet diese Maßnahmen mit dem Ziel, die Qualität der Kinderschutzarbeit nachhaltig zu sichern und Transparenz zu erhöhen.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg