Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Streit um die Kündigung eines Arbeiters verhandelt, in dessen Schließfach Goldbarren verschwunden waren. Die Kammer regte an, dass beide Seiten in Vergleichsgespräche eintreten. Diese Gespräche sollen klären, ob die Kündigung berechtigt war.
Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird das Gericht einen neuen Termin festsetzen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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