Gericht stoppt Waldrodung zum Schutz der Haselmaus

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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die geplante Rodung von Bäumen auf einem Fabrikgelände in Paderborn vorläufig untersagt. Der Grund: Im Gebiet leben Haselmäuse, eine streng geschützte Art. Das Gericht erließ auf Antrag des Umweltverbands BUND eine einstweilige Anordnung, die einen Bebauungsplan der Stadt Paderborn vorläufig außer Kraft setzt.

Das Maschinenbauunternehmen wollte die Waldfläche roden, um dort ein Parkhaus zu bauen. Haselmäuse wurden hier 2022 nachgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die bisherige Kontrolle der Population nicht den Mindeststandards des Artenschutzes entspricht: Spezielle Nistkästen wurden erst im Oktober 2025 angebracht, obwohl sie laut Behördenvorgaben bereits im April hätten hängen müssen. Vier der fünf erforderlichen Kontrollen fanden zwischen November 2025 und März 2026 statt — in einer Zeit, als die Haselmäuse im Winterschlaf waren.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Über die Klage des BUND gegen den Bebauungsplan selbst wird voraussichtlich erst später entschieden.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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