Baden-Württemberg: Polizei nimmt zehn Männer wegen Cybergrooming fest

Symbolbild

Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben im Herbst 2025 eine großangelegte Aktion gegen Cybergrooming durchgeführt. Speziell geschulte Ermittler waren mehrere Tage lang als vermeintlich Minderjährige in sozialen Netzwerken und Chatplattformen unterwegs und konnten dabei zehn tatverdächtige Männer identifizieren.

Die Verdächtigen sind zwischen 19 und 47 Jahre alt. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte eingeleitet. Sollte es zu Verurteilungen kommen, drohen ihnen Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

In den folgenden Monaten wurden die Wohnungen von acht der zehn Verdächtigen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht. Bei den Einsätzen stellten die Ermittler zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale Speichermedien sicher. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit unbekannten Aufenthalts und werden gesucht.

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW hatten 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter von 8 bis 17 Jahren bereits Kontakt mit entsprechenden Anbahnungsversuchen. Auch in Baden-Württemberg sind Kinder und Jugendliche davon betroffen.

Die Ermittlungsbehörden appellieren an Bürger, bei entsprechenden Wahrnehmungen die Polizei zu informieren. Ausdrücklich gewarnt wird vor Eigenermittlungen, da diese strafbar sein können. Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net gemeldet werden. Auch die Onlinewache der Polizei nimmt solche Meldungen entgegen.

Zum Schutz von Kindern empfehlen die Behörden Erwachsenen, gemeinsam mit Kindern geeignete Internetangebote auszuwählen und klare Regeln für die Nutzung zu vereinbaren. Kinder sollten ihr korrektes Alter bei der Anmeldung angeben, damit Sicherheitsfunktionen der Plattformen greifen, aber ihr Nutzername und Profil sollten keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen. Regelmäßige Gespräche über Online-Erfahrungen sind wichtig, damit Kinder wissen, dass sie sich vertrauensvoll an Erwachsene wenden können. Bei Bedarf können Kinder und Jugendliche das Hilfeportal sexueller Missbrauch (www.hilfe-portal-missbrauch.de), die Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de) oder fragZEBRA (www.fragzebra.de) kontaktieren.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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