Der Bau- und Umlegungsausschuss befasst sich mit dem Bebauungsplan ‚Innere Elben‘ (Plan-Nr. 6-108) in Freiburg. Die Vorlage (ein Beschlussantrag der Verwaltung) informiert über den aktuellen Planungsstand und stellt einen städtebaulichen Entwurf vor.
Das Plangebiet umfasst etwa 6,5 Hektar. Ziel ist laut Vorlage, ein Wohngebiet zu entwickeln, das Familienwohnen mit mehrgeschossigem Wohnungsbau kombiniert. Die vorhandene Infrastruktur im Stadtteil St. Georgen soll dadurch erhalten und gestärkt werden.
Die Verwaltung beantragt, dass der Ausschuss die dargestellte Bebauungsplankonzeption billigt und die Verwaltung beauftragt wird, eine erneute Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Dabei handelt es sich um Behörden und Institutionen, deren Aufgabenbereiche berührt sind.
Zur Vorbereitung gehört auch eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP — ein übergeordnetes Planungsinstrument). Diese soll im Parallelverfahren vorbereitet werden, also gleichzeitig mit dem Bebauungsplan.
Hintergrund: Das Verfahren läuft seit längerem. 1996 beauftragte der damalige Bauausschuss die Verwaltung, mit Grundstückseigentümern über städtebauliche Verträge zu verhandeln. Dies verzögerte sich, da mehrere Eigentümer die geforderten Kostenübernahmen ablehnten. 2000 modifizierte der Gemeinderat seine Bedingungen. Inzwischen liegt Grundzustimmung der meisten Eigentümer vor, mit Ausnahmen bei einzelnen Grundstücken.
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung wurde durchgeführt. Sie ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg