BGH bestätigt elf Jahre Haft für Serienvergewaltiger aus Leipzig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH wies die Revision des Angeklagten am 19. Mai 2026 ab und ließ damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom Dezember 2025 rechtskräftig werden.

Das Landgericht hatte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Die Vorwürfe wiegen schwer: besonders schwere Vergewaltigung, besonders schwere sexuelle Nötigung, zwei Fälle eines sexuellen Übergriffs mit Gewalt sowie sexuelle Nötigung. Alle Taten stehen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – das bedeutet, dass mehrere Straftaten zusammenhängend begangen wurden und als ein Strafkomplex behandelt werden.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beging der Angeklagte in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt fünf Sexualstraftaten im öffentlichen Raum Leipzigs. Die Opfer waren verschiedene, dem Täter unbekannte Frauen. Die Taten spielten sich an mehreren Orten ab: In den frühen Morgenstunden war der Mann am Cospudener See unterwegs, wo er eine Schwimmerin attackierte. Mehrfach schlug er im Leipziger Rosental zu, unter den Opfern waren zwei Joggerinnen. Eine weitere Tat verübte er in den Abendstunden auf offener Straße in Eutritzsch.

Der Täter hätte sich gegen die Verurteilung mit einer Revision wehren können – einem Rechtsmittel, das die Überprüfung des Urteils durch einen übergeordneten Gerichtshof ermöglicht. Der BGH prüft bei Revisionen aber nicht die Beweise neu, sondern überprüft, ob das Landgericht Gesetze richtig angewendet und verfahrensmäßig korrekt gehandelt hat. In diesem Fall sah der Senat keinen Grund, das Urteil zu ändern.

Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil nun rechtskräftig. Das heißt, dass keine weiteren Beschwerdeverfahren mehr möglich sind und die Strafe in Kraft tritt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)