BGH: Unvollständige Berichterstattung über Unternehmer kann rechtswidrig sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Journalisten und Recherchevereinigungen bei der Berichterstattung vorsichtig sein müssen, wenn sie Fakten gezielt unvollständig darstellen. Im konkreten Fall verhandelte das Gericht über einen sächsischen Bauunternehmer, dem vorgeworfen wurde, die extreme Rechte zu unterstützen.

Der Kläger ist Bauunternehmer und Kommunalpolitiker in Bautzen. Der Beklagte ist ein Verband, der sich als „Recherche-Kollektiv“ bezeichnet. Zusammen mit einem Universitätsinstitut veröffentlichte dieser Verband im März 2023 einen Bericht mit dem Titel „Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“ auf seiner Internetseite. In diesem Bericht wurde der Kläger namentlich als Beispiel für extrem rechtes Unternehmertum genannt.

Als Belege wurden mehrere Punkte aufgeführt: eine Wahlkampfspende an die AfD von 19.500 Euro aus dem Jahr 2017, die Unterstützung der Zeitschrift „Denkste?!“ sowie eine Teilfinanzierung eines Projekts, das vom Beklagten als „rechtsoffene“ Initiative beschrieben wurde. Der Unternehmer sah sich damit zu Unrecht als Extremist dargestellt und verklagte das Recherche-Kollektiv auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun mit seinem Urteil vom 12. Mai 2026 klargemacht: Eine Berichterstattung, die bewusst unvollständig ist und damit den Leser täuscht, ist letztlich genauso rechtswidrig wie eine falsche Tatsachenbehauptung. Das Gericht verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht, damit dort der Sachverhalt genauer aufgeklärt wird.

Das Urteil ist bedeutsam für die Grenze zwischen zulässiger kritischer Berichterstattung und rechtswidriger Rufschädigung. Journalisten und Recherchekollektive dürfen kritische Berichte veröffentlichen und dabei durchaus eine Position vertreten. Sie dürfen aber nicht gezielt wichtige Informationen weglassen, um damit ein einseitiges Bild zu erzeugen, das die Realität verzerrt.

Besonders relevant ist das für Berichterstattung über Politische Gegner oder Unternehmerstärkungen: Wenn ein Bericht jemandem als extremistisch darstellt, muss die Zeitung oder Webseite fair sein. Das bedeutet: Alle relevanten Fakten müssen mit erwähnt werden, nicht nur die, die in eine vorgegebene Erzählung passen.

Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob die im Bericht erwähnten Spenden und Unterstützungen wirklich aussagekräftig sind für die Behauptung extremer Rechts-Zugehörigkeit, oder ob wichtige Kontextinformationen fehlten. Es wird auch zu klären sein, ob der Unternehmer möglicherweise für andere Organisationen tätig war oder andere Positionen vertritt, die ein ausgewogeneres Bild ergeben würden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: VI ZR 346/24

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)