Der Bundesgerichtshof muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Gemeinde Schadensersatz zahlen muss, weil ihre Mitarbeiter einen Reisepass zu Unrecht zur Fahndung ausgeschrieben haben. Dies führte dazu, dass ein Mann seine bereits gebuchte Reise nach Neuseeland nicht antreten konnte.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über den Fall am 11. Juni 2026 um 10:00 Uhr. Es geht um sogenannte Amtshaftungsansprüche – das ist der Schadensersatz, den Bürger von der öffentlichen Hand fordern können, wenn Behördenarbeit zu Schaden führt.
Das ist vorgefallen: Der Kläger meldete im August 2022 bei der beklagten Gemeinde den Verlust seines Reisepasses und beantragte einen neuen. Nach seinen Angaben fand er den Pass noch am gleichen Tag wieder und teilte dies der Behörde umgehend mit. Ein weiteres Dokument aus der Pressemitteilung zeigt, dass der Mann bereits im Februar 2022 eine zwanzigtägige Reise nach Neuseeland für sich und seine Ehefrau für November 2022 gebucht hatte.
Im Oktober 2022 benachrichtigte ihn sein Reisebüro mit einer schlechten Nachricht: Der Reisepass war immer noch zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die Behörden den Pass als gesperrt im System eintragen haben. Dies führte dazu, dass ihm bei der Einreise ins Zielland der Zutritt verweigert wurde. Die Reise konnte nicht stattfinden – eine bereits bezahlte Reise verfiel.
Worum geht es bei Amtshaftung? Das Gesetz sieht vor, dass der Staat seinen Bürgern Schadensersatz zahlen muss, wenn Behördenarbeit fehlerhaft ist und daraus ein Schaden entsteht. Das nennt man Amtshaftung. Der Geschädigte muss beweisen, dass die Behörde ihre Pflichten verletzt hat und dass dies zu seinem Schaden geführt hat.
In diesem Fall wirft der Kläger der Gemeinde vor, dass ihre Mitarbeiter amtspflichtwidrige Versäumnisse begangen haben – also ihre gesetzlichen Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Konkret: Sie hätten den Pass nach seiner Mitteilung vom Wiederfinden nicht sofort aus der Fahndung nehmen lassen. Das hätte ein einfacher Verwaltungsakt sein können.
Die Frage für den BGH ist nun: War die Behörde wirklich pflichtwidrig? War es die unmittelbare Ursache für die gescheiterte Reise? Und welcher Schadensersatz kommt in Betracht – Reisekosten? Stornogebühren? Vergnügungsschaden für die nicht stattgefundene Erholung?
Der Fall zeigt ein häufiges Problem im Umgang von Bürgern mit Behörden: Wenn einmal etwas im System eingetragen ist, wird es nicht automatisch wieder gelöscht. Der Bürger muss selbst aktiv daran denken, dies zu veranlassen. Gleichzeitig haben Behörden die Pflicht, promptly auf entsprechende Mitteilungen zu reagieren.
Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wird zeigen, wie streng das höchste deutsche Gericht die Anforderungen an Passbehörden auslegt und welche Konsequenzen Fehler bei der Dateiverwaltung haben können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: III ZR 179/25
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)