BGH bestätigt Verurteilung für Geldautomatensprengung in Berlin

Der Bundesgerichtshof hat die Berufung eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen Geldautomatensprengung abgelehnt. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Der niederländische Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Berlin I verhängte diese Strafe wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl – bedeutet: Der Mann beging mehrere Straftaten bei der gleichen Handlung, weshalb sie zusammengefasst werden. Zusätzlich traf das Gericht eine Einziehungsentscheidung, die zur Beschlagnahme von Tatgewinnen oder Tatwerkzeugen führt.

Der Mann ist nicht zum ersten Mal straffällig geworden. Nach den Feststellungen des Landgerichts gehörte er zur sogenannten „Sprengerszene“. Diese Gruppe war berüchtigt dafür, Geldautomaten durch Sprengstoff zu zerstören und so erhebliche Schäden anzurichten. Bereits im Mai 2018 war der Angeklagte wegen dreier solcher Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Nach seiner Entlassung aus dieser Haft hätte der Mann mit Strafen rechnen müssen. Stattdessen plante er kurz darauf einen neuen Überfall. Zusammen mit einem Mittäter wollte er einen weiteren Geldautomaten in Berlin sprengen. Für diese Tat sollte der Angeklagte mindestens 25.000 Euro erhalten.

Die Vorbereitung der Tat war aufwendig: Der Angeklagte oder sein Partner brachten eine Kamera vor dem Zielort an, besorgten sich Gasflaschen, Werkzeuge und einen Motorroller. Nach diesen umfangreichen Vorbereitungen wurde der Geldautomat am frühen Morgen des 17. Dezember 2025 gesprengt.

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe überprüfte in der sogenannten Revision, ob das Landgericht Recht angewendet und die Beweise richtig gewürdigt hatte. Bei einer Revision (auch Rechtsmittel genannt) können Verurteilte gegen Urteile vorgehen, wenn sie Fehler in der Rechtsfindung vermuten. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig ansässig ist, verwarf die Revision des Mannes mit Beschluss vom 19. Mai 2026 – das heißt, das Gericht sah keinen Grund, das Urteil zu ändern.

Mit dieser Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 9. Dezember 2025 endgültig. Der Angeklagte kann keine weiteren Rechtsmittel einlegen und muss seine Strafe antreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)