Entsorgungschef wegen massiver Bestechung verurteilt – Urteil rechtskräftig

Der Geschäftsführer eines Entsorgungsbetriebs ist wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist nun rechtskräftig.

Der Mann leitete eine Abfallentsorgungsgesellschaft, die als GmbH organisiert war und den Bundesländern Berlin und Brandenburg gehörte. Das Unternehmen war der Rechtsnachfolger eines Betriebs, der noch in der DDR als Volkseigener Betrieb geführt wurde. Die Firma entsorgte auf ihren Deponien in Brandenburg vor allem Bauschutt. Die beiden Bundesländer kontrollieren das Unternehmen über Gesellschafterversammlungen und einen Aufsichtsrat, in dem sie Vertreter ihrer Finanz- und Umweltressorts entsenden.

Das Landgericht Neuruppin verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen. Das bedeutet, dass er wiederholt Zahlungen oder Vorteile annahm, um seine Amtsstellung zu missbrauchen. Zusätzlich sprach das Gericht ihn in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig – also der illegalen Verschleierung von Einkünften gegenüber der Finanzbehörde.

Das Gericht zog einen Bestechungslohn in Höhe von knapp 950.000 Euro ein. Diese sogenannte Einziehung bedeutet, dass der Staat Vermögenswerte beschlagnahmt, die durch Straftaten erlangt wurden. Der Mann darf diese Summe also nicht behalten.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung mit einem Beschluss vom 27. Mai 2026. Damit ist das Urteil rechtskräftig – es kann nicht mehr angefochten werden. Die Revision, also die Überprüfung durch das höchste Gericht, brachte keine Änderung der Entscheidung.

Der Fall zeigt ein klassisches Korruptionsmuster: Ein Manager einer öffentlichen oder halbpublik kontrollierten Gesellschaft nutzt seine Stellung, um sich von Dritten bestechen zu lassen. Dies schadet sowohl dem Unternehmen als auch der Öffentlichkeit, da die Bundesländer letztlich über ihre Anteile die Zeche zahlen. Besonders problematisch ist es, wenn solche Verstöße über längere Zeit unbemerkt bleiben, wie die 69 Fälle deuten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)