BGH bestätigt Verurteilung von Cum-Ex-Anwalt zu Bewährungsstrafe

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts zu einer Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Der Mann hatte zwischen 2007 und 2011 Banken und Investmentfonds bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten und damit selbst Steuern hinterzogen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das heißt: Der Mann muss die Strafe nicht im Gefängnis absitzen, solange er sich nichts zuschulden kommen lässt. Das Gericht zog aber sechs Monate von der Strafe ab, weil das Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden war.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen an. Dies ist eine Vermögensstrafe, mit der der Staat Gewinne aus Straftaten einzieht. In diesem Fall betrug die Einziehungssumme etwa 23,5 Millionen Euro. Allerdings erließ das Gericht die Vollstreckung in Höhe von 11 Millionen Euro, da der Angeklagte diese Summe bereits bezahlt hatte.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte? Dabei handelt es sich um eine Steuervermeidungsstrategie, die lange Zeit legal war. Aktionäre tauschten Aktien oder Aktienderivate rund um den sogenannten Dividendenstichtag aus. Dadurch erhielten mehrere Personen Steuererstattungen für ein und dieselbe Dividende. Der Staat zahlte Steuern zurück, die nie eingezogen worden waren. Dies führte zu massiven Steuerverlusten.

Der verurteilte Anwalt spielte eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung dieser Geschäfte. Er arbeitete mit einem weiteren Experten zusammen, der ebenfalls verurteilt wurde. Gemeinsam beratenen sie verschiedene Banken und Investmentfonds, um das von diesen konzipierte Modell umzusetzen. Der Anwalt half also nicht nur mit, die illegale Strategie zu professionalisieren – er profitierte auch selbst davon und hinterzog Steuern in fünf Fällen.

Das besondere an diesem Verfahren: Der verurteilte Anwalt war ein Kronzeuge. Das bedeutet, er hat vermutlich gegen andere Beteiligte ausgesagt und somit bei der Aufklärung geholfen. Trotzdem wurde er selbst verurteilt, da seine eigene Beteiligung an den Straftaten nachgewiesen wurde. Kronzeugen erhalten oft mildere Strafen, um sie zum Aussagen zu bewegen – hier zeigt sich aber, dass dies nicht vor einer Verurteilung schützt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun mit einem Beschluss vom 8. Juni 2026, dass die Verurteilung rechtmäßig ist. Der Mann kann also nicht mehr in Revision gehen. Das ist das letzte Wort der deutschen Justiz in diesem Fall.

Cum-Ex-Geschäfte haben dem deutschen Staat insgesamt mehrere Milliarden Euro gekostet. Nach Bekanntwerden der Vorgehensweise wurden entsprechende Gesetze geändert, um solche Gestaltungen auszuschließen. Zahlreiche Verfahren gegen Bankmanager und Vermögensverwalter sind in den letzten Jahren laufen gelaufen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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