Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die vorzeitige Freilassung der wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilten Lina E. abgelehnt. Das höchste deutsche Strafgericht bestätigte damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden, das den Rest ihrer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hatte.
Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Nach den Feststellungen des Gerichts war sie Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig, die gezielt mit Gewalt gegen Angehörige der rechtsextremen Szene vorgehen wollte.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Verurteilung später im März 2025 im Revisionsverfahren. Bei einer Revision überprüft das höhere Gericht, ob das Urteil richtig ist. Das war damals ein aufsehenerregender Fall mit großem öffentlichen Interesse. Danach setzte das Oberlandesgericht Dresden den restlichen Teil der Strafe zur Bewährung aus. Das bedeutet: Lina E. kann den Rest ihrer Strafe nicht im Gefängnis verbüßen, sondern unter Bedingungen in Freiheit leben. Zur Bewährung aussetzen können Gerichte Strafrestteil unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn der Gefangene gute Fortschritte gemacht hat oder wenn die Resozialisierungschancen positiv sind. Der Generalbundesanwalt, oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes, sah dies anders und legte Beschwerde ein.
Der Bundesgerichtshof wies diese Beschwerde am 6. Mai 2026 ab. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden und gab grünes Licht für die vorzeitige Entlassung auf Bewährung. Mit dieser Entscheidung endete ein jahrelanger Rechtsstreit um die richtige Behandlung der Verurteilten im Strafvollzug.
Eine sofortige Beschwerde, wie sie der Generalbundesanwalt eingelegt hatte, ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen, die während des Strafvollzugs getroffen werden – etwa eben gegen die Aussetzung von Strafteilen zur Bewährung. Das Bundesverfassungsgericht kann als letztes Gericht solche Beschwerden noch überprüfen, wenn grundsätzlich wichtige Fragen der Verfassung betroffen sind. Allerdings lässt sich nicht jede Beschwerde zu.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)