IS-Terrorist wegen Solingen-Anschlags zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat die Berufung eines IS-Mitglieds gegen seine Verurteilung wegen des tödlichen Anschlags in Solingen abgelehnt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom September 2025 ist damit rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen verurteilt. Hinzu kommt die Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Das Oberlandesgericht verhängte gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Schuld besonders schwer wiegt. Der Mann wird zudem in Sicherungsverwahrung untergebracht – eine Maßnahme, die nach Verbüßung der Strafe möglich ist, wenn weiterhin eine Gefahr von der Person ausgeht.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte sich der Angeklagte die Ideologie des Islamischen Staates zu eigen gemacht. Er lehnte die Lebensweise westlicher Gesellschaften grundsätzlich ab. Die Fachwelt nennt dies eine verfestigte Gesinnung – der Mann war also nicht kurzfristig radikalisiert, sondern hatte sich dauerhaft der IS-Ideologie verschrieben.

Der Angeklagte war fasziniert von jihadistischer Gewalt. Das heißt, er war angezogen von gewaltsamem Kampf unter Berufung auf religiöse Gründe. Er teilte die Überzeugung der Terrororganisation, dass weltweit ein bewaffneter Kampf gegen vermeintlich Ungläubige geführt werden müsse. Nach Angaben des Gerichts besteht diese Überzeugung bei ihm bis heute fort.

Die Revision – das Rechtsmittel, das der Angeklagte eingelegt hatte – wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, wenn es um Fragen der Rechtslehre oder um besondere Bedeutung geht. Der BGH prüft allerdings nicht erneut die Beweise, sondern überprüft, ob das Verfahren und die Anwendung der Gesetze korrekt waren. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun verworfen. Das bedeutet, dass er keine Fehler in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf erkannt hat oder dass die geltend gemachten Fehler das Urteil nicht ändern würden.

Der Fall ist damit abgeschlossen. Der Mann wird die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Ob und wann er eventuell aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könnte, wird später anhand seiner aktuellen Gefährlichkeit neu bewertet werden müssen – das ist gesetzlich vorgesehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)