Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Inkassobüros zwar grundsätzlich Schadensersatzforderungen aus Kartellverstößen als Sammelklage bündeln dürfen – aber nicht unbegrenzt. Wenn die Menge der zusammengefassten Fälle es unmöglich macht, dass die Zivilgerichte alle Ansprüche angemessen überprüfen können, darf das Gericht verlangen, dass die Verfahren aufgespalten werden.
Das Urteil betrifft den Fall des sogenannten Lkw-Kartells. Die Europäische Kommission hatte 2016 festgestellt, dass große Lastwagenhersteller in Europa zusammengearbeitet hatten, um illegale Preisabsprachen zu treffen. Das verstieß gegen die Kartellgesetze der Europäischen Union. Geschädigte Unternehmen, Speditionen und andere Käufer können deshalb Schadensersatz fordern – oft sind das Millionensummen.
Solche Forderungen sind jedoch schwer durchzusetzen. Einzelne Unternehmen wollen oft nicht klagen, weil es zu teuer ist. Deshalb gibt es in Deutschland Inkassobüros, die sich auf die Bündelung von Schadensersatzansprüchen spezialisiert haben. Sie sammeln Ansprüche von vielen Geschädigten und bringen diese dann mit einer sogenannten Sammelklage vor Gericht. Das erspart jedem Geschädigten die Einzelklage.
Im konkreten Fall klagten solche Inkassounternehmen gegen mehrere große Lkw-Hersteller. Sie bundelt hunderte oder tausende von Schadensersatzforderungen zu einer Klage zusammen. Das Problem: Wenn ein Gericht hunderte verschiedener Schadensersatzforderungen gleichzeitig überprüfen muss, kann es unmöglich jeden Fall angemessen würdigen. Die Qualität der Überprüfung sinkt, die gerichtliche Kontrolle wird zur bloßen Formalität.
Der Bundesgerichtshof hat deshalb klare Grenzen gezogen. Ein Gericht darf die Klage als unzulässig abweisen, wenn die Bündelung so groß ist, dass ein fairer Prozess praktisch unmöglich wird. Die Begründung: Die Inkassofirma missbraucht dann das Recht auf Sammelklagen – es geht nicht mehr darum, geschädigte Unternehmen zu schützen, sondern um bloße Machtdemonstration vor Gericht.
Das Gericht kann von der Inkassofirma verlangen, die Verfahren aufzuspalten. Das bedeutet: Statt eine riesige Sammelklage einzureichen, müssen mehrere kleinere Verfahren geführt werden, damit jeder Fall fair überprüft werden kann. Weigert sich die Inkassofirma, die Klage zu teilen, kann das Gericht die gesamte Klage als unzulässig abweisen.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für das Gleichgewicht zwischen zwei widerstrebenden Zielen: Einerseits sollen Geschädigte von Kartellen tatsächlich Schadensersatz erhalten können – auch über Sammelklagen. Andererseits muss der Rechtsschutz echt und verlässlich sein. Ein Gericht, das hunderte Forderungen im Schnellverfahren abhandelt, bietet keinen echten Rechtsschutz.
Für die Praxis bedeutet das: Inkassounternehmen müssen bei Sammelklagen abwägen, wie viele einzelne Ansprüche sie bündeln. Zu viele Forderungen auf einmal führen zur Abweisung. Gleichzeitig brauchen Geschädigte aber auch praktische Wege, ihre Kartellschadensersatzansprüche durchzusetzen, ohne dass jeder einzeln klagen muss.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)