BGH setzt Grenzen für Kartell-Sammelklagen gegen LKW-Hersteller

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Inkassodienstleister Schadensersatzansprüche aus Kartellverstößen zwar grundsätzlich als Sammelklage geltend machen dürfen – aber nicht, wenn das Gericht dadurch praktisch handlungsunfähig wird. Im Fall massenhafter Ansprüche darf das Gericht dem Inkassounternehmen auferlegen, die Verfahren zu trennen. Wer diese Auflage ignoriert, dessen Klage wird als Rechtsmissbrauch abgewiesen.

Der Kartellsenat des BGH befasste sich mit einem Verfahren gegen große LKW-Hersteller. Die Europäische Kommission hatte 2016 festgestellt, dass diese Unternehmen sich illegal abgesprochen hatten – über Preise, Listenpreiserhöhungen und die Weitergabe von Kosten bei der Emissionskontrolle für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen. Ein Inkassodienstleister hatte daraufhin für zahlreiche Geschädigte Sammelklagen eingereicht, um Schadensersatz von den beklagten Herstellern zu fordern.

Das zentrale Problem: Bei einer Sammelklage (auch Musterklage genannt) werden sehr viele einzelne Ansprüche in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Das ist grundsätzlich effizient und spart Kosten. Aber in diesem Fall hätten die Zivilgerichte möglicherweise gar nicht praktisch arbeiten können – die Menge der Einzelfälle wäre zu groß geworden, um noch handlungsfähig zu bleiben.

Der BGH hat daher klare Grenzen gezogen: Macht die Bündelung von Ansprüchen es den Gerichten praktisch unmöglich, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewähren, darf das Gericht eingreifen. Es kann dem klagenden Inkassodienstleister eine Auflage erteilen – der Anwalt oder die Kanzlei müssen dann die Verfahren trennen und in überschaubaren Gruppen einreichen.

Wer sich weigert, dieser Auflage nachzukommen, handelt rechtsmissbräuchlich. Das bedeutet: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Das ist eine wichtige Klarstellung, denn es verhindert, dass ein einzelner Anwalt das Gerichtssystem blockiert, während die Geschädigten letztlich keinen Rechtsschutz bekommen.

Für geschädigte Unternehmen ändert sich dadurch wenig: Sie können ihre Ansprüche aus dem Kartell still geltend machen – nur eben nicht alle gleichzeitig in einem unendlich großen Verfahren. Für Inkassounternehmen ist das Urteil eine wichtige Orientierung: Sie dürfen Sammelklagen einreichen, müssen dann aber kooperativ mit den Gerichten zusammenarbeiten, wenn diese die Verfahrensmenge für zu groß erklären.

Das LKW-Kartell ist einer der größten Kartellverstöße in Europa. Mehrere Hersteller zahlten bereits Millionen an Geldstrafen und Schadensersatz. Dieses BGH-Urteil zeigt jetzt, wie solche Massenverfahren verwaltet werden können, ohne die Justiz zu überlasten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)