Ein Vater aus Leipzig, der im November 2024 seine drei Kinder durch Kohlenmonoxidvergiftung töten wollte, muss für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes am 6. Mai 2026 verworfen und das Urteil des Landgerichts Zwickau somit rechtskräftig gemacht.
Nach den Feststellungen des Landgerichts plante der Mann einen sogenannten Familienmord. Er wollte sich selbst und seine damals vier, sechs und neun Jahre alten Kinder töten – um seine Ehefrau zu bestrafen, die sich gerade von ihm getrennt hatte. Dazu zwang er die Kinder in sein Auto und leitete Abgase durch einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in den Wagen. Die arg- und wehrlosen Kinder sollten von Tablets abgelenkt werden, auf denen sie Videos schauten und spielten. Der Mann stellte sich vor, dass alle vier an einer Kohlenmonoxidvergiftung sterben würden.
Nachbarn unterbrachen die Tat. Etwa eine halbe Stunde nach Beginn bemerkten aufmerksame Anwohner den Vorfall und griffen ein. Dadurch konnte die geplante Tötung verhindert werden – die Tat blieb im Versuchsstadium stecken. Die Kinder kamen mit Verletzungen davon.
Das Landgericht verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen. Das bedeutet: Obwohl es technisch drei separate Taten waren – eine für jedes Kind –, fasst das Gericht sie als eine Straftat zusammen, da sie zeitlich und sachlich eng miteinander verbunden sind. Der Versuch ist nach deutschem Strafrecht strafbar, auch wenn die beabsichtigte Tat nicht vollendet wird. Eine Strafe für den versuchten Mord kann bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Eine Revision ist ein Rechtsmittel, das der Angeklagte einlegen kann, wenn er ein Urteil für fehlerhaft hält. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte die Berufung, kam aber zu dem Ergebnis, dass das Urteil rechtens war. Mit der Ablehnung der Revision ist das Urteil nun bindend – es kann nicht mehr angefochten werden.
Fälle wie dieser führen vor Augen, wie tragisch sich Trennungen entwickeln können. Die Gewalt richtet sich hier gegen Kinder, die völlig wehrlos waren und sich nicht wehren konnten. Experten sprechen von „familicide“ – der Tötung oder dem versuchten Tötung von Familienangehörigen, oft im Zusammenhang mit Trennungen oder Beziehungskrisen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)