BGH: Unzureichend ausgebildete Falsch-Ärztin bleibt wegen Körperverletzung verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat die Berufung der Nebenklägerin gegen die Verurteilung einer nicht ausgebildeten Anästhesistin abgelehnt. Die Frau war wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, nicht wegen Mordes. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts.

Die Angeklagte hatte sich unter falschen Voraussetzungen als Ärztin in einer Klinik angestellt. Sie legte eine gefälschte Approbationsurkunde vor – so heißt die amtliche Zulassung, die Ärzte zum Berufseinstieg benötigen. Auch ihr Lebenslauf war unrichtig. Seit Ende 2015 arbeitete sie als Ärztin in der Klinik, ab März 2016 als Anästhesistin, also spezialisiert auf Narkose.

Der tödliche Fall ereignete sich am 15. Mai 2017. Ein 58 Jahre alter Mann sollte in der Klinik operiert werden – er brauchte einen neuen Katheter, da sein bisheriger verrutscht war (medizinisch: disloziert). Die Angeklagte war für die Narkose zuständig. Sie führte die Anästhesie jedoch fehlerhaft durch. Dadurch entstanden schwerwiegende Organschäden: Das Herz und die Leber des Patienten wurden so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass ein tragisches Ende folgte.

Die Ehefrau des Verstorbenen trat als Nebenklägerin auf. Sie wollte, dass die Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird – nicht nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das ist ein wichtiger Unterschied: Körperverletzung mit Todesfolge bedeutet, dass eine Körperverletzung stattfand, aus der der Tod folgte. Mord ist dagegen die vorsätzliche Tötung mit niederen Beweggründen oder besonders grausamen Mitteln. Die Nebenklägerin argumentierte offenbar, die medizinische Falschqualifikation und die fehlerhafte Narkose zeigten eine besondere Böswilligkeit.

Das Landgericht folgte dieser Sicht nicht. Es verurteilte die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dieses Urteil stand zur Revision vor dem Bundesgerichtshof an – das ist die Überprüfung durch das höchste Gericht, wenn Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder Rechtsfehler vorliegen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision ab. Das bedeutet: Das Urteil des Landgerichts ist rechtmäßig. Die Angeklagte bleibt für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Richter sahen keinen Grund, dies zu ändern.

Die Pressemitteilung des Gerichts deutet an, dass die fehlerhafte Narkose – bedingt durch mangelnde Ausbildung – zwar ein gravierendes Vergehen war. Für die höhere Kategorie des Mordes reichte dies jedoch nicht aus. Das Gericht müsste dann eine besonderen Bösvilligkeit oder niedere Beweggründe erkennen, was bei einer fehlerhaften medizinischen Handlung schwer nachzuweisen ist.

Der Fall zeigt die Gefahr von Bildungsfälschungen im Gesundheitswesen. Die Angeklagte hatte sich ohne echte Qualifikation als Ärztin ausgegeben – mit tödlichen Folgen für einen Patienten. Sie war zwischen 2015 und 2017 als unzureichend qualifizierte Fachperson tätig gewesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)