Ein Mann, der eine Psychologin in Offenburg erstochen hat, muss lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen Mordes am 30. April 2026 bestätigt – das Urteil ist damit rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Nach den Erkenntnissen des Landgerichts reicht die Geschichte zurück ins Jahr 2021. Der Angeklagte war damals stationär in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung. Die spätere Opfer war dort als Psychologin beschäftigt. Der Mann fühlte sich von ihr nicht sachgerecht behandelt und fasste einen Groll gegen sie. Aus dieser Ablehnung entwickelte sich ein tödlicher Entschluss: Er wollte die Psychologin für ihr damaliges Verhalten während der Therapie bestrafen und töten.
Der Angeklagte suchte systematisch nach ihr. Er spürte ihren neuen Arbeitsplatz auf – eine Praxis in Offenburg – und verschaffte sich Informationen über ihren Tagesablauf und die äußeren Umstände ihrer Arbeitsstelle. Zum Tatzeitpunkt war die Psychologin schwanger.
Am 11. Februar 2025 lauerte der Mann der Psychologin am Hinterausgang ihrer Praxis auf. Nach Ende ihrer Sprechstunde überraschte er sie dort und stach mit einem Messer in rascher Folge mehrfach auf sie ein – mit der klaren Absicht, sie zu töten.
Das Gericht qualifizierte die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Heimtückisch (juristisch: das Opfer wird überraschend und wehrlos angegriffen) und niedrig motiviert (der Grund – Vergeltung für unbefriedigende Therapie – gilt als niedriges Motiv) sind besondere Strafschärfungen im Strafrecht.
Das Landgericht verhängte nicht nur lebenslange Freiheitsstrafe, sondern stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren wird es nicht geben – der verurteilte Mann muss mindestens 25 Jahre im Gefängnis bleiben. Zusätzlich behielt sich das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Das ist eine Maßnahme, die nach Ablauf einer Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn der Gefangene als so gefährlich gilt, dass er weiterhin eingesperrt werden muss – unabhängig davon, ob die Strafzeit abgelaufen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)