BGH verhandelt Mord-Fall aus dem Tränenpalast

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Der Bundesgerichtshof befasst sich am 7. Dezember 2026 mit einem Mord aus der DDR-Zeit. Der 5. Strafsenat verhandelt über die Revision eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), der 1974 einen Mann im sogenannten Tränenpalast, der Grenzübergangsstelle Bahnhof-Friedrichstraße in Berlin, tötete.

Das Landgericht Berlin I verurteilte den Angeklagten im Oktober 2024 wegen heimtückischen Mordes zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Nach den Gerichtsfeststellungen war der Angeklagte seit 1965 für die MfS tätig und ab November 1971 an der Grenzübergangsstelle eingesetzt. Am 29. März 1974 versuchte ein 38 Jahre alter polnischer Staatsangehöriger mit einer Bombendrohung, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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