Billigflieger muss Steuern erstatten, wenn Flug nicht angetreten wird

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Das Landgericht Heilbronn hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren Steuern und Gebühren zurückerstatten müssen, die bei Nichtantritt eines gebuchten Fluges gar nicht anfallen. Die 6. Zivilkammer änderte damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Heilbronn ab und sprach der Klägerin den Erstattungsanspruch zu.

Die beklagte Fluggesellschaft hatte sich auf ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen berufen und verweigerte die Rückerstattung von Luftverkehrsabgaben, Sicherheitsgebühren und ähnlichen Entgelten. Das Gericht befand jedoch, dass die Wahl des ungarischen Rechts in diesen Bedingungen wegen Intransparenz und Irreführung unwirksam ist — ein Verstoß gegen europäisches Verbraucherschutzrecht. Nach der Berufungsverhandlung erkannte die Fluggesellschaft den Anspruch schließlich an. Das Gericht hielt in seiner schriftlichen Begründung fest, dass die Berufung auch ohne diese Anerkenntnis erfolgreich gewesen wäre.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Baden-Württemberg

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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