Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform: „Wer bestellt, bezahlt“

via dts Nachrichtenagentur

Bund und Länder haben sich auf ihrer Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehungen geeinigt. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll ab dem 1. September gelten und ein „neues Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“ einleiten, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach der Konferenz im Kanzleramt.

Im Kern der Reform steht die sogenannte „Veranlassungskonnexität“: Wenn der Bund Gesetzesänderungen beschließt, die Ländern und Kommunen zusätzliche Lasten bringen, muss er 80 Prozent dieser Kosten übernehmen – allerdings nur wenn die Belastung die „Bagatellgrenze“ von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr übersteigt. Dies ist nach Angaben der Bundesregierung die erste derartige Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für große Gesetzesvorhaben.

Unmittelbar profitieren sollen die Kommunen von der neuen Finanzvereinbarung. Bereits im kommenden Jahr rechnet die Bundesregierung mit Entlastungen in Höhe von rund drei Milliarden Euro. Dieser Betrag werde in den Folgejahren weiter anwachsen, heißt es in der Mitteilung.

Parallel zur Finanzreform brachte die Ministerpräsidentenkonferenz das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ auf den Weg. Nach geplanter Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte deutlich schneller ablaufen. „Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur“, betonte Merz.

Auch auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ einigten sich Bund und Länder. Das Paket sieht zusätzliche Investitionen in Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Personal vor. Bundesweit sollen 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden. Ein weiterer Teil der Mittel ist für den Ausbau der IT-Infrastruktur und für unterstützendes Personal vorgesehen.

Bezüglich der Reform der Rentenversicherung warb Merz dafür, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich in Frage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Vorschläge Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den politischen Beratungen der kommenden Wochen erfolgen.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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