Die Bundesanwaltschaft hat am 10. September 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen Daniel V. eingeleitet. Sie übernahm damit die bisherigen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie der Staatsanwaltschaften Cottbus und Köln. Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, Hochspannungsleitungen sabotiert zu haben.
Daniel V. soll an noch nicht genau bestimmbaren Zeitpunkten unter Hochspannungsleitungen in der Nähe von Umspannwerken in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen diverse Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände platziert haben. Diese waren nach Angaben der Ermittler mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden. Die Vorrichtungen sollten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden, um Kurzschlüsse hervorzurufen.
Am 1. September 2026 kam es tatsächlich zu Kurzschlüssen im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack (Brandenburg) und Bergheim-Rheidt (Nordrhein-Westfalen). Dies führte zu einer vorübergehenden Notabschaltung der Leitungen. In Bergheim-Rheidt mussten zwei nahegelegene Braunkohlekraftwerke vom Netz genommen werden. Zudem war die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort zeitweise unterbrochen.
Dem Mann wird versuchte und vollendete verfassungsfeindliche Sabotage (Paragraph 88 Absatz 1 Nummer 3 StGB – das heißt Anschläge auf die innere und äußere Sicherheit des Staates) sowie versuchte und vollendete Störung öffentlicher Betriebe (Paragraph 316b Absatz 1 Nummer 2 StGB – das heißt das Behindern der Funktion kritischer Dienste) vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall, weil er von besonderer Bedeutung ist. Die Taten erfolgten länderübergreifend und zielten mutmaßlich darauf ab, großflächige Stromausfälle zu verursachen. Dies war den Behörden zufolge geeignet, in der Bevölkerung das Vertrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden.
Daniel V. wurde am 8. September 2026 festgenommen. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Cottbus liegt vor; er sitzt in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs wird eine Anhörung durchführen, um den Haftbefehl anzupassen. Das Bundeskriminalamt führt die polizeilichen Ermittlungen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 10. September 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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