Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Oktober 2026 zwei deutsche Staatsangehörige festnehmen lassen: Dr. August Hanning und Manfred D. Hanning wird vorgeworfen, Staatsgeheimnisse ausgespäht zu haben und versuchten Landesverrat begangen zu haben. Manfred D. soll ihm dabei geholfen haben. Die Festnahmen erfolgten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern und im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Parallel begannen Durchsuchungen in ihren Räumlichkeiten sowie in Berlin.
Nach Angaben der Ermittler soll Hanning von Dezember 1998 bis November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) gewesen sein. Manfred D. war damals sein Büroleiter und später, von März 2012 bis März 2026, erneut Büroleiter für mehrere BND-Präsidenten. In dieser Funktion hatte D. Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen.
Der Bundesanwaltschaft zufolge vereinbarten die beiden Männer vermutlich im Frühjahr 2010, dass Manfred D. dem früheren Präsidenten Hanning gegen Entgelt fortlaufend wertvolle Erkenntnisse des BND beschaffen sollte. Diese Informationen wollte Hanning demnach gewinnbringend in seiner privaten Beratertätigkeit verwerten. Dem jetzigen Stand der Ermittlungen nach lieferte D. dem Beschuldigten Hanning zwischen 2010 und Juni 2022 annähernd zweitausend Dokumente, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte Informationen. Das Material war ausschließlich für interne BND-Zwecke bestimmt und diente der Unterrichtung der Behördenleitung.
In einem Fall nutzte Hanning der Anklage zufolge von D. übermittelte, eingestufte Erkenntnisse, um für einen Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes eine Analyse zu erstellen. Ob diese den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen. Zudem soll Hanning in intensivem Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben und diesen über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen versorgt haben, zum Teil basierend auf Material von Manfred D.
Das Verfahren geht auf Funde aus einer Durchsuchung beim Beschuldigten Hanning zurück, die die Staatsanwaltschaft Hamburg im September 2025 durchführte. Sie war Teil von Ermittlungen gegen Christina Block und weitere Personen. Der Vorgang wurde Anfang Mai 2026 der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.
Gegen Hanning besteht der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen.
Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle verkündet und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet. Die Ermittlungen werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt geführt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 6. Oktober 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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