Bundespolizei München stellt verbotenen Elektroschocker sicher

Das Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" " in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Die Bundespolizei hat in den frühen Morgenstunden des Samstags, 4. Juli, im Münchner Hauptbahnhof einen 26-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen aus Rosenheim wegen des illegalen Mitführens eines Elektroschocker festgestellt und die Waffe sichergestellt.

Gegen 4 Uhr führte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof eine Personenkontrolle durch. Der Mann fiel durch sein Verhalten auf: Er störte die laufende Maßnahme wiederholt und ignorierte einen mündlich ausgesprochenen Platzverweis. Die Beamten kontrollierten ihn daraufhin selbst.

Da der 26-Jährige angab, keine Ausweisdokumente bei sich zu tragen, wurde er zur Feststellung seiner Identität durchsucht. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte das Elektroimpulsgerät ohne das gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen. Die Waffe wurde sichergestellt.

Während der weiteren Maßnahmen verschärfte sich die Situation: Der Mann verhielt sich zunehmend aggressiv und unkooperativ, woraufhin die Beamten ihm Handfesseln anlegten. Im Verlauf der Kontrolle erlitt der 26-Jährige einen medizinischen Notfall. Die Einsatzkräfte alarmierten sofort den Rettungsdienst, der ihn vor Ort untersuchte und medizinisch versorgte.

Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,12 Promille. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß entlassen. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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