Bundespolizei weist 15 Georgier an der Grenze zurück

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat in der Nacht zum Donnerstag einen Reisebus an der deutsch-polnischen Grenze kontrolliert und 15 georgische Staatsangehörige zurückgewiesen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten.

Gegen 3:30 Uhr stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Autobahn 15 in Südbrandenburg einen aus Polen kommenden Reisebus mit türkischen Kennzeichen in der Einreisekontrolle. Alle Insassen wiesen sich zunächst mit gültigen Reisepässen aus.

Bei der genaueren Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass ein 24-jähriger Georgier unter ein Einreise- und Aufenthaltsverbot fiel, das das Landesamt für Einwanderung Berlin im Mai 2025 erlassen hatte. Die Bundespolizei überreichte ihm die Verfügung vor Ort, erhob eine Sicherheitsleistung und wies ihn nach Polen zurück. Da die ursprüngliche Verfügung in Abwesenheit zugestellt worden war, konnte der Behörde kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen werden.

Ein 29-jähriger Georgier stand auf einer Ausschreibung der Ausländerbehörde Krefeld zur Festnahme zwecks Ausweisung, Abschiebung oder Zurückschiebung. Gegen ihn lag ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot vor, das seit Oktober 2025 galt. Trotz eines gültigen tschechischen D-Visums verweigerte die Bundespolizei ihm die Einreise, leitete ein Strafverfahren ein und wies ihn ebenfalls nach Polen zurück.

Zusätzlich konnten 13 weitere georgische Reisende keine einreiselegitimierenden Dokumente vorlegen und machten bei der Befragung widersprüchliche Aussagen. Auch ihnen verweigerten die Beamten die Einreise. Die Bundespolizei erhob teilweise Sicherheitsleistungen und schickte alle 13 Personen nach Polen zurück.

Die übrigen Insassen des Reisebusses legten gültige niederländische Visa oder polnische Aufenthaltstitel vor beziehungsweise wiesen nach, dass sie für das Busunternehmen tätig waren. Sie konnten nach bestandener Einreisekontrolle ihre Reise fortsetzen.

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